Rennen
VORSCHAU: Bucklige Welt Enduro in Kirchschlag am 29. September
Der MSC Kirchschlag veranstaltet das Bucklige Welt Enduro am Enduro- und MX Gelände in Kirchschlag mit Rennbeginn um 14.00 Uhr.
Die Renndistanz beträgt zwei Stunden.
Onlineanmeldung: ab sofort (begrenzte Teilnehmerzahl)
Klassen:
Youngsters | Unter 25 |
Rookies | Über 25 – 35 |
Wild Boys | Über 35 – 45 |
Old Boys | Über 45 |
Strecke:
Die Strecke ist ca. 7 km lang und gliedert sich in drei Abschnitte. Waldstücke mit diversen Auf- und Abfahrten – Wiesenhänge und einige Passagen unserer MX-Strecke. Wir werden dieses Jahr die Streckenführung so gestalten, dass die Runde für Anfänger befahrbar ist aber auch ambitionierte Hobbyfahrer und Lizenzfahrer auf ihre Kosten kommen.
Technische Bestimmungen:
Es sind auch nicht zulassungsfähige Maschinen (Motocross) erlaubt! Die Maschinen müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein und dürfen 96 dB (A) Lärmemission nicht überschreiten. Die Veranstalter behalten sich vor überlaute Maschinen (auch ohne Geräuschmessung) aus dem Rennen zu nehmen!
Preise:
Es gibt für die Erstplatzierten jeder Klasse Sachpreise.
Zeitnehmung:
Transponder
Nenngeld:
Dies ist eine „Racecard“- Veranstaltung! Infos zur Racecard unter: www.osk.or.at
Barzahlung der Racecard am Renntag.
Das Nenngeld pro Fahrer beträgt 50 Euro, dies ist im Vorhinein zu überweisen um zum Rennen zugelassen zu sein.
Bankdaten:
Sparkasse Baden – Filiale Kirchschlag
IBAN: AT182020508300006809
BIC: SPBDAT21XXX
Unter Verwendungszweck Vor- und Nachname des Starters angeben!
Zeitplan:
Nennung: | 08:00 – 10:00 Uhr |
Fahrerbesprechung | 13:00 Uhr |
Einführungsrunde: | 13:15 Uhr |
Startaufstellung: | 13:45 Uhr |
Start: | 14:00 Uhr |
Training = Einführungsrunde
(Renndistanz: 2 Stunden)
Das Clubhaus ist ganztägig geöffnet, für Speisen und Getränke sorgt der MSC Kirchschlag.
Siegerehrung im Anschluss
Allgemeine Geschäftsbedingungen für
ZUR VERFÜGUNGSTELLUNG DES MOTOCROSSGELÄNDES KIRCHSCHLAG i.d.b.W.
FÜR FREIZEITVERANSTALTUNGEN SOWIE ORGANISIERTE RENNVERANSTALTUNGEN UND TRAININGSLÄUFEN
Der MSC Kirchschlag,
vertreten durch den Obmann: Franz Pernsteiner
MSC KIG ist Eigentümer des Motocrossgeländes in Kirchschlag und stellt eine auf der Liegenschaft errichtete Motorradstrecke für Trainingszwecks und auch Rennveranstaltungen entgeltlich zur Verfügung:
Festgehalten wird, dass die Trainingsstrecke vom Eigentümer ordnungsgemäß in unregelmäßigen Abständen auf deren Gesamtzustand, nicht aber auf eine besondere Verwendbarkeit für Motocrossfahrten überprüft wird. Streckenverlauf und Führung wird während einer Veranstaltung ausschließlich vom Organisator festgelegt.
MSC KIG haftet nicht für spezielle Anforderungen für Trainings- oder sonstige Wettfahrten durch Errichten von Zäunen, Schutzgittern oder Strohballen in Sturz gefährdeten Räumen. Der Fahrer ist hierfür selbst verantwortlich. Der Fahrer ist selbst für die Benützung der Strecke samt Zustand des Geländes verantwortlich. Vor Fahrantritt hat sich der Fahrer mit der Strecke vertraut zu machen und hierfür diese vorab insbesonders zu besichtigen. MSC KIG haftet weder für verursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Benützung entstehen. Ebenso ist der Fahrer für die Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsvorschriften sowie seiner eigenen entsprechenden Ausrüstung samt Motorrad allein verantwortlich und hält diesbezüglich den MSC KIG im Falle von Inanspruchnahme durch Dritter schad- und klaglos.
MSC KIG haftet weiters nicht! für alle während der Sportausübung entstehenden Gefahren aus Umweltbedingungen, Mängel an technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen sowie aufgrund natürlicher oder künstlicher Hindernisse oder auch aufgrund von Fahrfehlern oder Besonderheiten der Streckenführung durch die einzelnen Teilnehmer. Der Motorradfahrer verzichtet ausdrücklich auf den Ersatz von auch vorhersehbaren oder mit der Sportausübung verbundenen typischen Schäden sowie auf sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Sportausübung welcher Art auch immer.
Der Fahrer ist weiters verpflichtet, bei Unbenutzbarkeit der Strecke dies unverzüglich dem MSC KIG mitzuteilen, damit dieser allenfalls notwendige Maßnahmen ergreifen kann. Solange kann der Fahrer die Strecke nicht benützen Für den Fall der Inanspruchnahme des MSC KIG von Dritten, die bei diesen Fahrten durch den einzelnen Fahrer als weitere aktive Teilnehmer oder als Zuschauer verletzt werden, hat der Fahrer alleine zu haften und den MSC KIG im Falle der Inanspruchnahme Schad- und klaglos zu halten.
Grundsätzlich ist vor jedem Trainingslauf die Absicherung für Zuschauer im notwendigen Ausmaß gegeben. Allfällige zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen können durch schriftliche Mitteilung an den MSC KIG vom Organisator gefordert werden, wobei hierfür MSC KIG ausreichend rechtzeitig informiert werden muss.
Jedenfalls ist eine Haftung für beim Fahrer verletzte unbeteiligte Zuschauer durch den MSC KIG als Eigentümer ausgeschlossen.
Die Bestimmungen der Wegehalterhaftung gemäß § 1319a ABGB: Da der Fahrer die für den öffentlichen Verkehr nicht zugängliche Strecke bewusst und freiwillig zu Trainingsfahrten mit seinem Motorrad benütz, ist die Haftung gemäß §1319a ABGB nicht gegeben und verzichtet der Fahrer auf jegliche Ansprüche gegen MSC KIG aus dieser gesetzlichen Bestimmung.
Diese Geschäftsbedingungen werden bei Start und Ziel sowie bei Vertragsabschluss zur Benützung der Strecke ausgehängt und gesondert hingewiesen. Der Fahrer nimmt diese ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert diese durch die Benützung der Strecke.
© Text: MSC Kirchschlag